Eine Frau hilft einem Kind im Umgang mit einem Stift

Ergotherapie im Kindergarten – Geht das?

Nach dem Kindergarten noch zur Ergotherapie? Dies ist nicht immer möglich. Manche Kinder sind einfach nach einem lauten und actionreichen Kindergartentag zu müde, erschöpft oder auch überreizt. Und oft genug gibt es schlicht keine freien Nachmittagsplätze, da diese schon von den Schulkindern belegt sind. Zudem herrscht Therapeutenmangel in Deutschland und Therapieplätze sind generell rar.

Es ist also nur verständlich, dass sich Eltern wünschen, die Ergotherapie möge doch bitte im Kindergarten stattfinden.

Im Folgenden möchte ich Hinweise geben, wann eine Ergotherapie im Kindergarten durchgeführt werden kann. 

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FÜR DEN SCHNELLEN ÜBERBLICK

Beratung zur Integration – auch im Kindergarten möglich

Wir ErgotherapeutInnen haben die Möglichkeit, im Rahmen der Rezeptleistung Ergotherapie einmal pro Verordnungsfall eine sogenannte “Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld” durchzuführen.

Hierfür dürfen wir nicht nur an die Wohnadresse des Kindes fahren, sondern auch an einem Tag für eine gewisse Zeit in den Kindergarten kommen.

Dies bietet sich u.a. auch für sogenannte “runde Tische” an, an denen nicht nur Fachkräfte, sondern i.d.R. auch die Eltern teilnehmen. Gemeinsam kann so besprochen werden, wie die Integration gelingen und wie der Transfer der in der Therapie erarbeiteten Fähigkeiten in den Alltag integriert werden kann. 

Sowohl die Zeit, als auch die Fahrzeit und die Kilometerkosten können mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Ergotherapie ansonsten in den Praxisräumlichkeiten stattfindet. 

Leider ist diese Beratung zur Integration nur einmal pro Verordnungsfall möglich. Ein neuer Verordnungsfall ergibt sich erst wieder, wenn zwischen den Ausstellungsdaten des Rezeptes mindestens 6 Monate liegen. 

Ergotherapie im Kindergarten für Privatversicherte

Ja, es ist tatsächlich leider so: Bei Privatversicherten ist es um einiges leichter, eine Rezeptleistung Ergotherapie im Kindergarten durchzuführen.

Wenn dein Kind über dich privat versichert ist, kommt durch die Honorarvereinbarung ein Vertrag zwischen dir und der Therapiepraxis zustande. Wir berechnen zu der Therapiestunde dann noch die Wegezeit sowie die Kilometer für den Fahrweg zum Kindergarten.

Ob und in welcher Höhe die Kasse die Leistungen erstattet hängt von dem individuell abgeschlossenen Tarif ab. In jedem Fall sollte die kinderärztliche Praxis auf dem Rezept die Notwendigkeit eines Hausbesuches notieren.

Ich habe bisher von noch keinem Privatversicherten gehört, dessen Krankenkassentarif Vorgaben zum Ort der Leistungserbringung gemacht hätte. Insofern sollte es rein formal kein Problem sein, die Behandlungsstunden für Privatversicherte (oder auch nur einen Teil davon) in der Einrichtung abzuhalten.

Bei gesetzlich Versicherten ist dies leider anders.Dort müssen wir Therapiepraxen einen Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abschließen und vorgegebene Heilmittelrichtlinien einhalten. Und darin ist durchaus vieles streng reguliert – auch der Ort der Leistungserbringung.

Was von unserer Seite möglich wäre muss jedoch nicht unbedingt auch seidenstes Kindergartens möglich sein.

Für die Durchführung der Ergotherapie im Kindergarten ist in jedem Fall ein separater Raum notwendig, um eine ungestörte Atmosphäre gewährleisten zu können. Weiterhin muss der Kindergarten dieser Kooperation positiv gegenüber eingestellt sein. Es empfiehlt sich, einen sogenannten Kooperationsvertrag abzuschließen.

Ob eine Ergotherapie im Kindergarten durchgeführt werden kann hängt also auch von den Möglichkeiten und der Kooperationsbereitschaft der Einrichtung ab.

Bauklötze symbolisieren Bestandteile einer Krankenversicherung

Ergotherapie im Kindergarten für gesetzlich Versicherte

Dein Kind ist gesetzlich versichert? Dann sind wir als Therapiepraxis an die Krankenkassenverträge und Heilmittelrichtlinien gebunden, in der die Zusammenarbeit eng geregelt ist. 

So kann es klappen: 

Im Text der Heilmittelrichtlinie werden Voraussetzungen beschrieben, die auch für gesetzlich Versicherte eine Therapie in der Einrichtung möglich machen ( § 11 Abs. 2 Satz 3 und 4):

• es muss sich um eine ganztägige Unterbringung in einer auf die Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung handeln. Dies können auch Regelkindergärten (Kindertagesstätten) sein. 

• aus der ärztlichen Begründung muss sich eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Schädigung sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergeben. Dies kann in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus angenommen werden.

• die Behandlungen müssen in diesen Einrichtungen durchgeführt werden

Der hier geschilderte Fall kommt somit nur bei Kindern mit behördlich anerkanntem Förderstatus in Frage.

Es macht daher Sinn, dass Eltern behördlich die Anerkennung eines Behindertenstatus beantragen.  

Sozialrechtlich wird ein solcher bewilligt, wenn ein Gesundheitszustand länger als 6 Monate von dem abweicht, was üblicherweise für die Altersgruppe zu erwarten wäre und wenn sich dadurch Teilhabeprobleme im Alltag (z.B. Kindergarten) ergeben. 

Äußerst hilfreich für die Beantragung sind aktuelle Entwicklungstests. In meiner Praxis führen wir den ET6-6R durch. Die Eltern erhalten eine ausführliche Computerauswertung als Kopie, welche sie dem Antrag beifügen können. 

Entwicklungstests können von uns als Rezeptleistung und als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.

Für nähere Infos bitte vorab ein unverbindliches Telefongespräch buchen: Zum Online-Buchunskalender

Bild zeigt ein Mädchen beim Malen
In 5 Tagen Hintergrundinfos und Tipps

Wenn dein Kind Schwierigkeiten im Umgang mit Stiften oder beim Malen hat, dann solltest du die Verantwortung für eine Förderung nicht auf den Kindergarten schieben- das Personal kann in der Regel keine 1:1-Förderung leisten. 

Mach bei meinem Minikurs mit und informiere dich, was du tun kannst!

Dürfen Eltern dazuzahlen?

Wie oben erwähnt, übernimmt die gesetzliche Kasse nur in Ausnahmefällen auch die  Hausbesuchsgebühr und Kilometerkosten. In der Regel zahlt sie  lediglich die Behandlungszeit in der Einrichtung.

Aus diesem Grund ist es für Praxen unwirtschaftlich, eine Einrichtung anzufahren, wenn nicht mehrere gesetzlich versicherte Kinder dort behandelt werden. 

Tragischerweise verbieten es uns die Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, den Versicherten zusätzliche Gebühren zu berechnen.

Wenn Eltern also anbieten “Dann zahlen wir die Wegezeit und Kilometer eben aus eigener Tasche dazu” muss ich leider für gesetzlich versicherte Kinder ablehnen. Bei privat versicherten Kindern ist dies wiederum möglich.

Frühförderung plus ambulante Ergotherapie?

Dein Kind ist gesetzlich versichert und erhält bereits die Komplexleistung Frühförderung im Kindergarten? Dann ist eine zusätzliche ambulante Ergotherapie für gesetzlich Versicherte nicht mehr möglich. 

Die Richtlinie schreibt dazu in §6: 

“(3) Heilmittel dürfen nicht verordnet werden, soweit diese im Rahmen der Frühförderung nach § 46 Absatz 1 und 2 und § 79 SGB IX in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung vom 24. Juni 2003, geändert am 23. Dezember 2016, als therapeutische Leistungen bereits erbracht werden.”

Bei Privatversicherten sind wir nicht an die Heilmittelrichtlinie der gesetzlichen Kassen gebunden, sofern dies nicht ausdrücklich als Bedingung im Tarifvertrag aufgeführt ist. Privatversicherte können somit zusätzlich zur Frühförderung eine ambulante Ergotherapie in Anspruch nehmen. Sofern die Einrichtung dem offen gegenübersteht und es zeitlich für die Therapiepraxis machbar ist, geht dies sogar auch als Ergotherapie im Kindergarten. 

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Im Kindergarten angestellte ErgotherapeutInnen

So wäre es wünschenswert: ErgotherapeutInnen, die ganz selbstverständlich im Rahmen eines interdisziplinären Teams in Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen angestellt sind und für die Belange aller Kinder da sind.

ErgotherapeutInnen, die sich mit um das große Ganze kümmern. Nicht eine “Krankheitsbehandlung” eines einzelnen Kindes steht dann im Vordergrund, sondern die Integration aller Kinder  in eine Gruppe und die Berücksichtigung des Entwicklungsstandes aller.

Leider ist diese Form der Beschäftigung noch sehr selten. 

Unfaire Ungleichbehandlung

Du findest diese Regelungen genau so unfair wie ich? Dann sprich die PolitikerInnen bei dir vor Ort an und mache sie auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam! 

Hast du Fragen zum Thema Ergotherapie im Kindergarten? Dann buche dir hier einen kostenlosen Telefontermin für weitere Infos: Zum Terminkalender

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